Gebührenfreie Hotline:
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Rheinland Pfalz


Weiterbildungsförderung für Rheinland Pfalz


Name des Förderprogramms:
QualiScheck in Rheinland Pfalz

Förderhöhe:
50 %

max. Summe pro Mitarbeiter pro Jahr:
500 €

Welche Art der Fortbildung ist förderfähig?
offene Seminare

Wer darf einen Antrag auf Förderung stellen?

- Unternehmen

- sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ab 45 Jahren mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz, die noch nicht im Rentenbezug stehen oder

- kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die ihren Unternehmensstandort in Rheinland-Pfalz haben, für ihre in Rheinland-Pfalz tätigen Beschäftigten, soweit diese mindestens 45 Jahre alt sind und noch nicht im Rentenbezug stehen (Empfänger des QualiSchecks sind die Beschäftigten). Ebenso wie mitarbeitende Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber ab 45 Jahren, in den ersten fünf Jahren nach der Unternehmensgründung,

- Selbstständige oder Freiberuflerinnen und Freiberufler ab 45 Jahren, die nicht in die Gruppe der mitarbeitenden Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber fallen, in den
ersten fünf Jahren nach Aufnahme ihrer freiberuflichen oder selbständigen Tätigkeit oder

- Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer ab 45 Jahren, die den Berufsweg wegen der Betreuung und Erziehung von aufsichtsbedürftigen Kindern unter 15 Jahren oder wegen der Pflege eines Angehörigen 1. oder 2. Grades für mindestens ein Jahr unterbrochen haben und der Wegfall des Unterbrechungsgrundes mehr als ein Jahr zurückliegt oder weil die zuständige Agentur für Arbeit eine Förderung abgelehnt hat.

Welche Bewilligungsbehörde reicht die Fördermittel aus?
Die RAT GmbH
Paulinstr. 17
54292 Trier

Link Bezeichnung
Förderprogramm QualiScheck
Antragsformulare
aktuelle Richtlinie

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Du möchtest, dass wir dich bei Antragstellung unterstützen?
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Dann nimm bitte Kontakt zu uns auf!

Telefon: 0800 - 880 50 80 (gebührenfrei)

Mail: foerdermittelberatung@beyreuther-training.de

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